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INFORMATIONEN FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

INFORMATIONEN ZUR VERORDNUNG VON ERGOTHERAPIE

  • Ergotherapie wird von Haus- oder Fachärztinnen und Ärzten verordnet.

  • Wenn es aufgrund von Erkrankungen oder Störungen zu Einschränkungen in den Bereichen Selbstversorgung (Aktivitäten des täglichen Lebens), Produktivität (Beschäftigung, Beruf, Schule, Kindergarten) oder Freizeit kommt, kann Ergotherapie verordnet werden.

  • Da Ergotherapie ein verschreibungspflichtiges Heilmittel ist, benötigt der Patient / die Patientin eine von der Ärztin / vom Arzt ausgestellte, gültige Heilmittelverordnung in Form eines Privatrezeptes. Dies gilt gleichermaßen für Privatversicherte und Selbstzahlende.

  • Auf dem Privatrezept sollte je nach Diagnose folgendes vermerkt werden:
    Ergotherapie
    Sensomotorisch- perzeptive Behandlung oder
    Psychisch-funktionelle Behandlung oder
    Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch orientierte Behandlung.

  • Die Verordnung von Privatversicherten ist unbefristet gültig.

  • Wenn Berichte über den Behandlungsverlauf gewünscht werden, sollte dies auf der Verordnung vermerkt werden.