INFORMATIONEN RUND UM DIE BEHANDLUNG
Da Ergotherapie ein verschreibungspflichtiges Heilmittel ist, benötigen Sie oder Ihr Kind für die Behandlung von Ihrem Haus- oder Facharzt immer (Privatversicherte und Selbstzahlende) eine Heilmittelverordnung in Form eines Privatrezeptes. Nur nach Vorlage dieses Rezeptes kann behandelt werden. Eine Möglichkeit, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, besteht in meiner Praxis nicht.
Auf dem Privatrezept wird je nach Diagnose Folgendes durch den Arzt vermerkt:
Es bestehen keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.
Kosten
Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).
Privatversicherte / Beihilfeberechtigte
Bitte klären Sie vor Aufnahme der Behandlung mit Ihrer Privaten Versicherung / Beihilfestelle die Rahmenbedingungen für ergotherapeutische Leistungen in Ihrem Tarif (Kostenübernahme / Erstattungshöhe).
Selbstzahlende
Das vor Aufnahme der Behandlung vereinbarte Honorar wird nach jeder Sitzung gegen Rechnung bar zur Zahlung fällig.
Ausfallgebühren
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte 24 Stunden vorher ab. Ansonsten stelle ich Ihnen nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig 24 Stunden vorher abgesagte Termine in Höhe des für die Behandlung vereinbarten Honorars, als Ausfallgebühr privat in Rechnung. Die Ausfallgebühr ist sofort ohne Frist zu zahlen.